Inklusion loest die Integration ab.
Inklusion setzt auf Integration und laesst Verschiedenheit
zu. In der Behindertenrechtskonvention der UN wird Inklusion
zum zentralen Bestandteil
der Behindertenpolitik. |
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Die Inklusion steht in Deutschland noch ganz am Anfang. Z.B. ist die Inklusion in der Bildung noch nicht erreicht. Schulen und Eltern tun sich immer noch schwer, vor allem geistig Behinderte Schueler zu inkludieren. Bei psychisch Kranken gibt es immer noch die Sondergesetze der Psych KGs und Unterbringungsgesetze. Laut Artikel 14 der Behindertenkonvention ist der Freiheitsentzug aufgrund einer Behinderung nicht zulaessig. Trotzdem werden psychisch Kranke weiterhin eingesperrt und zwangsbehandelt. Da muss sich dringend was aendern. Der Zwang muss weg. Der gewaltfreien Psychiatrie gehoert die Zukunft. | |
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Literatur:
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Erstellt am 27.06.2015, Version vom 25.10.2017, Johannes
Fangmeyer, GNU-FDL |
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