Die Allgemeinen Menschenrechte der
UN, die 1948 erklärt wurden, sichern mir unter Artikel 18
zu:
Jeder
Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und
Religionsfreiheit;
dieses
Recht umfaßt die Freiheit, seine Religion oder seine
Überzeugungen
zu wechseln, sowie die Freiheit seine Religion oder seine
Überzeugungen
allein oder in Gemeinschaft mit anderen, in der
Öffentlichkeit
oder
privat, durch Lehre, die Ausübung, Gottesdienst und
Vollziehung
von
Riten zu bekunden. |
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Aus diesem Menschenrecht
folgt eigentlich, dass niemand gezwungen werden kann, sich
einer
psychiatrischen
Behandlung zu unterziehen. Wenn er es freiwillig, ohne Zwang
und
Bedrohung
macht, ist das was anderes. Die Psychiatrie sollte deswegen
aber auch
vorsichtig
mit Diagnosen sein, denn aus dem Artikel 18 folgt, dass man
abweichendes
Verhalten nicht als krank diffamieren darf. Aber dies sieht
die
Psychiatrie
immer noch nicht ein. Nach dem Nürnberger Kodex bedarf es
auch der
aufgeklärten
Zustimmung des Patienten, um sich behandeln zu lassen. Was
ich auch
nicht
verstehe ist, dass man sich unter Zwang mit Elektroschock
und
gehirnchirurgischen
Maßnahmen sowie Psychopharmaka behandeln lassen muß. Dies
wird
mit der Fremd- oder Eigengefährdung des Ver-rückten
begründet.
Man hat aber laut Verfassung ein Recht auf körperliche und
geistige
Unversehrtheit. Also dürften diese Behandlungen nur nach
aufgeklärter
Zustimmung gemacht werden. Aber in der Psychiatrie bin ich
nie
über
die Nebenwirkungen der Medikamente aufgeklärt worden. Es gab
immer
nur
verharmlosende Bemerkungen über die Nebenwirkungen. Ich
halte
diesen
Zustand für Unhaltbar. Seit 2007 ist die UN Behinderten-Konvention ratifiziert und muß in nationales Recht umgesetzt werden. Darin steht wörtlich, dass Behinderten, also auch psychisch Kranken nicht die Freiheit entzogen werden darf. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener demonstriert dafür, dass die Psych KGs abgeschafft werden. Seit 2009 gilt in Deutschland die UN-Behindertenkonvention. Sie sichert Behinderten umfangreiche Rechte zu. Doch ist es noch nicht zu einer Abschaffung der PsychKGs gekommen. |
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buecherfinder Bookbutler |
Literatur: Amnesty International, Allgemeine
Erklärung
der Menschenrechte, Bonn, ohne Jahrgang
Johan Galtung, Menschenrechte - anders gesehen, Frankfurt/Main, Suhrkamp, 2. Auflage 1997 Johan Galtung, Die Zukunft der Menschenrechte, München, Campus, 1999 Internationale Dokumente zum Menschenrechtsschutz, Stuttgart, Reclam, 2. Auflage 1971
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Ecosia.org | Links:
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Erstellt am 24.11.2004, Version vom 25.10.2017,
Johannes Fangmeyer,
GNU-FDL |
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