Patientenverfügungen

Eine Patientenverfügung regelt den Willen eines Menschen, wenn er nicht mehr für sich selbst sorgen kann. Es gibt verschiedene Formen einer Patientenverfügung. Viele sind unsicher, wie man eine solche Verfügung aufstellt
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Der Gesetzgeber hat durch die Patientenverfügung 2009 das Selbstbestimmungsrecht der Menschen gestärkt. Besonders psychisch kranke könnten eine Patientenverfügung gebrauchen, wenn sie bestimmte Behandlungen ausschließen wollen.

Eine Patientenverfügung sollte enthalten:

  1. Was will ich und was will ich nicht.
  2. Einen oder mehrere Vertreter, die im Falle eines nicht mehr freien Willens den festgelegt Willen durchsetzen..

Die Patientenverfügung ist allerdings nur gültig, wenn man keine Betreuung hat oder im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist. Man sollte sich beides bescheinigen lassen. Die Patientenverfügung sollte von einem Notar beglaubigt werden. Zusätzlich kann man seine Patientenverfügung bei der Bundesnotarkammer im Internet registrieren lassen für wenig Geld. Damit sind Arzt und richter an den bestätigten Willen des Patienten gebunden. Andere haben mehr Ahnung, deshalb die Links auf dieser Seite.

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Literatur:



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Links:


Patverfue

http://www.psychiatrie-erfahrene-nrw.de/juristisches/patientenverfuegung_pychiatrie.html


Erstellt am 3.10.2017, Version vom 26.10.2017, Johannes Fangmeyer, GNU-FDL
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