Eine
Patientenverfügung regelt den Willen eines
Menschen, wenn er nicht mehr für sich selbst
sorgen kann. Es gibt verschiedene Formen einer
Patientenverfügung. Viele sind unsicher, wie man
eine solche Verfügung aufstellt |
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Der
Gesetzgeber hat durch die Patientenverfügung 2009 das
Selbstbestimmungsrecht der Menschen gestärkt.
Besonders psychisch kranke könnten eine
Patientenverfügung gebrauchen, wenn sie bestimmte
Behandlungen ausschließen wollen. Eine Patientenverfügung sollte enthalten:
Die
Patientenverfügung ist allerdings nur gültig,
wenn man keine Betreuung hat oder im Vollbesitz
seiner geistigen Kräfte ist. Man sollte sich
beides bescheinigen lassen. Die
Patientenverfügung sollte von einem Notar
beglaubigt werden. Zusätzlich kann man seine
Patientenverfügung bei der Bundesnotarkammer im
Internet registrieren lassen für wenig Geld.
Damit sind Arzt und richter an den bestätigten
Willen des Patienten gebunden. Andere
haben mehr Ahnung, deshalb die Links auf dieser
Seite. |
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Literatur:
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Ecosia.org | Links: Patverfue http://www.psychiatrie-erfahrene-nrw.de/juristisches/patientenverfuegung_pychiatrie.html |
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Erstellt am 3.10.2017, Version vom 26.10.2017, Johannes
Fangmeyer, GNU-FDL |
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