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Das europäische Parlament hat eine
Bioethik-Konvention beschlossen, die die Rechte der Menschen
gegenüber der Medizin sichern soll. Vor allem die
Behindertenverbände haben lautstark gegen diese Konvention
protestiert. Was betrifft das psychisch Kranke? Nun, wenn
man nicht mehr
Einwilligungsfähig ist, dann kann es sein, daß man zum
Objekt
der Medizinischen Forschung wird. Das heißt es dürfen auch
ohne
Einwilligung von z.B. Langzeitpatienten in geschlossenen
Stationen neue Medikamente an
ihnen getestet werden. Zustimmen müssen
die Behörden, Ärzte und eine Ethik-Kommission des Bundes.
Man braucht
selber nicht von diesen Forschungen profitieren. Es reicht,
dass Menschen,
die an der gleichen Krankheit
leiden, davon Nutzen
haben könnten. Der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener hat
sich noch
nicht dazu geäußert. Sehr wohl kann man selbst in diese
Situation
kommen. Zum Glück sind die Gesetze in Deutschland strenger.
So kann
das hier nicht passieren. Was aber, wenn die Rechte
angeglichen werden?
Auch könnten sich Versicherungen und Arbeitgeber für die Daten interessieren. Dann kann es sein, das sie keine private Versicherung mehr abschließen können, oder aus manchen Versicherungen ganz herausfallen. Dies ist alles nicht ausgeschlossen. |
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buecherfinder bookbutler |
Literatur:
Guido Sprügel, Bioethik-Konvention und der Zugriff der Forschung auf den Menschen, Bonn - Pahl-Rugenstein, 1999 |
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Ecosia.org | Links:
Bei Selbsthilfe-Online gibt es eine Menge Artikel zur Bioethik. Ebenso bei Dr.
Fuente. |
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Erstellt am 9.04.2000, Version vom 23.10.2017, Johannes
Fangmeyer, GNU-FDL |
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