Bioethik-Konvention
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Das europäische Parlament hat eine Bioethik-Konvention beschlossen, die die Rechte der Menschen gegenüber der Medizin sichern soll. Vor allem die Behindertenverbände haben lautstark gegen diese Konvention protestiert. Was betrifft das psychisch Kranke? Nun, wenn man nicht mehr Einwilligungsfähig ist, dann kann es sein, daß man zum Objekt der Medizinischen Forschung wird. Das heißt es dürfen auch ohne Einwilligung von z.B. Langzeitpatienten in geschlossenen Stationen neue Medikamente an ihnen getestet werden. Zustimmen müssen die Behörden, Ärzte und eine Ethik-Kommission des Bundes. Man braucht selber nicht von diesen Forschungen profitieren. Es reicht, dass Menschen, die an der gleichen Krankheit leiden, davon Nutzen haben könnten. Der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener hat sich noch nicht dazu geäußert. Sehr wohl kann man selbst in diese Situation kommen. Zum Glück sind die Gesetze in Deutschland strenger. So kann das hier nicht passieren. Was aber, wenn die Rechte angeglichen werden? 

Auch könnten sich Versicherungen und Arbeitgeber für die Daten interessieren. Dann kann es sein, das sie keine private Versicherung mehr abschließen können, oder aus manchen Versicherungen ganz herausfallen. Dies ist alles nicht ausgeschlossen.

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Literatur:

Guido Sprügel, Bioethik-Konvention und der Zugriff der Forschung auf den Menschen, Bonn - Pahl-Rugenstein, 1999

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Links:

Bei Selbsthilfe-Online gibt es eine Menge Artikel zur Bioethik. 

Ebenso bei Dr. Fuente.

1000 Fragen der Aktion Mensch


Erstellt am 9.04.2000, Version vom 23.10.2017, Johannes Fangmeyer, GNU-FDL
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